Analoge Probleme lassen sich nicht mit einem digitalen Verbot beheben und die Alterskontrolle funktioniert nicht wie an der Kasse.
Quelle: Medienforscherin kritisiert ein generelles Social-Media-Verbot | heise online
sehr subjektiv
Analoge Probleme lassen sich nicht mit einem digitalen Verbot beheben und die Alterskontrolle funktioniert nicht wie an der Kasse.
Quelle: Medienforscherin kritisiert ein generelles Social-Media-Verbot | heise online
Der BGH zieht eine klare rote Linie bei der Überwachung von Messengern per Quellen-TKÜ: Das Mitlesen alter Nachrichten ohne strenge Auflagen ist rechtswidrig.
Quelle: Staatstrojaner-Einsatz: BGH zieht rote Linie bei Messenger-Überwachung | heise online